Diese Erstinformation ist Pflichtbestandteil unserer Beratung gemäß §17 VersVermV. Sie wird vor dem ersten Beratungsgespräch bereitgestellt. Mit der Inanspruchnahme unserer Beratungsleistung bestätigen Sie, diese Informationen erhalten zu haben.
Status und Zulassung
Sven Feder ist als Versicherungsmakler tätig — nicht als Versicherungsvertreter. Diese Unterscheidung ist rechtlich und für Sie als Kunde von wesentlicher Bedeutung (siehe Abschnitt 2).
www.vermittlerregister.info
www.ihk-berlin.de
Die Eintragung im Deutschen Vermittlerregister kann jederzeit unter www.vermittlerregister.info überprüft werden.
Was ist ein Versicherungsmakler?
Ein Versicherungsmakler ist Ihr Treuhänder — nicht der des Versicherers. Diese gesetzlich verankerte Stellung unterscheidet den Makler grundlegend vom Versicherungsvertreter.
Als Versicherungsmakler ist Sven Feder nach §1a VVG zur Wahrung Ihrer Interessen verpflichtet. Er analysiert den Markt aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften und gibt eine Empfehlung, die auf Ihrem individuellen Bedarf, Ihren Wünschen und Zielen basiert — nicht auf den Absatzzielen eines einzelnen Versicherers.
VMX Versicherungsmakler steht in keinem Exklusivvertrag mit einem einzelnen Versicherer. Die Auswahl erfolgt anbieterübergreifend und produktneutral.
✓ Versicherungsmakler (VMX)
- Treuhänder des Kunden
- Gesetzliche Interessenwahrungspflicht (§1a VVG)
- Anbieterübergreifender Marktvergleich
- Kein Exklusivvertrag mit einem Versicherer
- Empfehlung auf Basis Ihres Bedarfs
- Unterstützung im Schadensfall
Versicherungsvertreter
- Handelt im Auftrag des Versicherers
- Gebunden an einen oder wenige Anbieter
- Vertrieb der Produkte seines Auftraggebers
- Kein gesetzlicher Interessenwahrungsauftrag gegenüber dem Kunden
- Empfehlung aus dem eigenen Produktportfolio
Vergütung und Interessenkonflikte
Transparenz bei der Vergütung ist gesetzlich vorgeschrieben. Wir informieren Sie daher vollständig über die Art und Weise unserer Vergütung.
Die Courtage wird vom jeweiligen Versicherungsunternehmen nach Vertragsabschluss ausgezahlt. Sie ist bereits in Ihrem Versicherungsbeitrag einkalkuliert — für Sie entstehen keine Mehrkosten durch die Beauftragung eines Maklers.
Honorarberatung: Sofern Sie ausdrücklich eine Beratung auf Honorarbasis wünschen, ist dies möglich. In diesem Fall gelten gesonderte, schriftlich zu vereinbarende Konditionen. Sprechen Sie uns bei Interesse an.
Beratungsgrundlage
VMX Versicherungsmakler vergleicht aus über 60 Versicherungsgesellschaften. Die Analyse des Marktes erfolgt auf Basis einer repräsentativen Marktuntersuchung. Ein vollständiger Überblick über alle am Markt verfügbaren Produkte und Anbieter ist tatsächlich nicht möglich und wird nicht beansprucht.
Die Grundlage jeder Empfehlung ist eine persönliche Bedarfsanalyse gemäß §1a Abs. 1 VVG. Wir ermitteln dabei:
- Ihren individuellen Bedarf und Ihre aktuelle Absicherungssituation
- Ihre persönlichen Wünsche und Präferenzen
- Ihre Ziele — kurz-, mittel- und langfristig
- Bestehende Versicherungsverträge (zur Vermeidung von Doppelversicherungen und Deckungslücken)
- Ihr Budget und Ihre finanziellen Verhältnisse
Beschwerdemanagement
Wir nehmen Beschwerden ernst und bearbeiten diese sorgfältig und zeitnah. Beschwerden können auf folgendem Weg an uns gerichtet werden:
Außergerichtliche Streitbeilegung
Wir nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor dem Versicherungsombudsmann e.V. teil. Sie können sich kostenlos an diese Schlichtungsstelle wenden:
Ergänzend steht Ihnen die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission zur Verfügung:
EU-OS-Plattform: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Berufsrechtliche Regelungen
Die Tätigkeit von VMX Versicherungsmakler unterliegt folgenden berufsrechtlichen Regelungen. Die wesentlichen Rechtsvorschriften sind:
- §34d Gewerbeordnung (GewO) — Versicherungsvermittler: Regelung der Erlaubnispflicht und Voraussetzungen für die Tätigkeit als Versicherungsmakler
- Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) — Konkretisierung der Pflichten des Versicherungsvermittlers, insbesondere zu Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG) — Regelung der Rechte und Pflichten aus Versicherungsverträgen sowie der Beratungspflichten (§1a VVG)
- EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb (IDD) 2016/97/EU — Europäische Grundlage für einheitliche Anforderungen an den Versicherungsvertrieb
Alle genannten Rechtsvorschriften sind öffentlich zugänglich unter: www.gesetze-im-internet.de
Berufshaftpflichtversicherung
Gemäß §9 VersVermV sind Versicherungsmakler verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Diese schützt Sie als Kunden im Fall von Beratungsfehlern oder Pflichtverletzungen.
Stand dieser Information
Stand: Mai 2026
Diese Erstinformation wird bei wesentlichen Änderungen der rechtlichen, unternehmerischen oder aufsichtsrechtlichen Verhältnisse aktualisiert. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter https://versicherungsmakler-oranienburg.de/erstinformation/ abrufbar.
Bei Fragen zu den Angaben in dieser Erstinformation wenden Sie sich bitte an:
VMX Versicherungsmakler, Sven Feder
Dietzgenstr. 59, 13156 Berlin
Tel: 03301-5018765 |
E-Mail: info@versicherungsmakler-oranienburg.de