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Ratgeber · Photovoltaik & Energie

Photovoltaikanlage in Brandenburg richtig versichern: was Ihre Police wirklich leisten muss

Tausende Hausbesitzer in Brandenburg investieren in Solarenergie, aber nur wenige wissen, welche Schäden ihre Versicherung tatsächlich abdeckt. Ein Überblick.

👤 Sven Feder, VMX Versicherungsmakler 📅 10. März 2025 ⏱ ca. 7 Minuten Lesezeit

Photovoltaik-Boom in Brandenburg

Brandenburg gehört zu den sonnenreichsten Bundesländern Deutschlands, mit mehr als 1.700 Sonnenstunden im Jahr ist die Region ideal für Photovoltaikanlagen. Kein Wunder, dass die Zahl der installierten PV-Anlagen in den vergangenen Jahren stark gestiegen ist: Allein im Landkreis Oberhavel wurden in den letzten drei Jahren Tausende neue Dachanlagen in Betrieb genommen.

Viele Hausbesitzer investieren 15.000 bis 40.000 Euro in ihre Anlage, und verlassen sich dabei auf den Schutz, den sie für ihr Gebäude bereits haben. Das ist ein teures Missverständnis. Denn eine Wohngebäudeversicherung schützt eine Photovoltaikanlage in den meisten Fällen nur dann, wenn sie ausdrücklich und schriftlich eingeschlossen wurde.

Wichtig: Ihre Wohngebäudeversicherung schützt Ihre PV-Anlage in den meisten Fällen nur, wenn sie explizit als mitversichert vereinbart wurde. Ein pauschaler Gebäudeschutz reicht in der Regel nicht aus.

Das Resultat: Wer seinen Versicherungsschutz nicht aktiv geprüft hat, riskiert im Schadensfall einen fünf- bis sechsstelligen Eigenanteil, obwohl er jeden Monat Prämien bezahlt. Dieser Ratgeber erklärt, worauf es ankommt, was typische Policen leisten (und was nicht) und wie Sie für Ihre Anlage den richtigen Schutz finden.

Was die Wohngebäudeversicherung (nicht) abdeckt

Die klassische Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude gegen Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. In vielen Verträgen sind Solaranlagen jedoch nicht automatisch Teil dieses Schutzes, oder sie sind nur mit erheblichen Einschränkungen versichert.

Was Standard-Wohngebäudepolicen typischerweise abdecken (sofern die Anlage eingeschlossen ist):

  • Feuer: Brandschäden an Modulen und Wechselrichter durch Kurzschluss oder Dachbrand
  • Leitungswasser: Schäden durch austretendes Wasser, etwa bei beschädigten Dachdurchführungen
  • Sturm und Hagel: Oft nur bei Windstärken ab Beaufort 8, und häufig mit weiteren Einschränkungen

Was Standard-Wohngebäudepolicen typischerweise nicht abdecken:

  • Diebstahl von Modulen: Ein wachsendes Problem in Brandenburg, besonders auf abgelegenen Dachflächen
  • Ertragsausfall und Einnahmeverlust: Fällt die Anlage aus, verdienen Sie nichts aus der Einspeisung, das ist kein Gebäudeschaden
  • Überspannung durch Blitzeinschlag: Blitzschlag am Gebäude kann versichert sein, Überspannungsschäden an der Elektronik sind in vielen Policen explizit ausgeschlossen
  • Bedienungsfehler und Kurzschluss in der Anlage: Fehler bei der Inbetriebnahme oder Wartung gelten meist als vom Gebäudeschutz nicht erfasst
  • Marderbiss und Tierschäden: In ländlichen Regionen Brandenburgs ein reales Schadensbild

Achtung: Wer seine PV-Anlage nicht explizit in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen oder separat versichert hat, trägt Schäden aus eigener Tasche, auch dann, wenn er regelmäßig Prämien zahlt. Eine Prüfung des bestehenden Vertrags ist daher dringend empfohlen.

Die PV-Spezialversicherung: Was sie leistet

Eine dedizierte Photovoltaikversicherung funktioniert nach dem Prinzip des "All-Risk-Schutzes": Versichert sind grundsätzlich alle Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Das ist ein entscheidender Unterschied zur Wohngebäudeversicherung, die nur bestimmte, aufgelistete Gefahren abdeckt.

Was eine PV-Spezialversicherung in der Regel leistet:

  • Blitzschlag inklusive Überspannungsschäden: Auch die empfindliche Elektronik von Wechselrichtern und Modulen ist mitversichert
  • Diebstahl und Vandalismus: Entwendete oder mutwillig zerstörte Module werden ersetzt
  • Tier- und Marderschäden: Durchgebissene Kabel, beschädigte Modulrückseiten, vollständig abgedeckt
  • Bedienungsfehler und Kurzschluss: Fehler bei Wartung oder Bedienung gelten als Versicherungsfall
  • Einspeiseverlust: Der entgangene Vergütungsausfall nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird für die Dauer des Ausfalls erstattet
  • Reparaturkosten und Modulaustausch: Inklusive Montage- und Demontagekosten auf dem Dach
  • Hagelschäden ohne Windstärken-Klausel: Schäden durch Hagel gelten auch ohne Mindestwetterbedingungen

Was bedeutet "All-Risk" konkret? Statt einer Positivliste (welche Schäden versichert sind) gilt eine Negativliste (was ausgeschlossen ist). Das bietet deutlich breiteren Schutz, ähnlich wie eine Vollkaskoversicherung beim Fahrzeug, die eben nicht nur Haftpflichtschäden, sondern nahezu alle Schadensszenarien abdeckt.

Fallbeispiel aus dem Landkreis Oberhavel

Ein konkretes Beispiel aus der Beratungspraxis zeigt, was auf dem Spiel steht:

Familie Schulz, Schildow, Landkreis Oberhavel: Im Mai 2023 traf ein kräftiger Hagelzug die Region. Die 9,8-kWp-Anlage auf dem Einfamilienhaus wurde dabei so stark beschädigt, dass 14 von 20 Modulen ausgetauscht werden mussten.

Die Wohngebäudeversicherung regulierte die strukturellen Schäden am Dach, die Solaranlage war jedoch nicht eingeschlossen. Der Eigenanteil der Familie: 8.400 Euro.

Mit einer PV-Zusatzversicherung wäre der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt fällig gewesen, in diesem Fall maximal 200 Euro. Der Unterschied: mehr als 8.000 Euro aus eigener Tasche.

Dieses Szenario ist kein Einzelfall. Im Hagelgebiet Brandenburgs, das in den vergangenen Jahren mehrfach von schweren Unwettern betroffen war, sind solche Schäden reale Risiken, und häufig der erste Moment, in dem Eigentümer feststellen, dass ihre Police eine Lücke hat.

Einspeiseverlust-Versicherung: lohnt sich das?

Eine der häufigsten Fragen im Beratungsgespräch: Brauche ich überhaupt Schutz für den Einspeiseverlust, also für das Geld, das ich nicht verdiene, solange meine Anlage ausfällt?

Zum Hintergrund: Wer Strom ins Netz einspeist, erhält nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine garantierte Vergütung pro Kilowattstunde, aktuell zwischen 8 und 13 Cent je nach Anlagengröße und Inbetriebnahmedatum. Fällt die Anlage für mehrere Wochen oder Monate aus, entfällt diese Einnahme vollständig.

Die Einspeiseverlust-Versicherung erstattet genau diesen Ausfall, für jeden Tag, an dem die Anlage aufgrund eines versicherten Schadens nicht produziert.

Wann lohnt sich der Einspeiseverlust-Schutz?

Als Faustregel gilt: Ab einer Anlagenleistung von ca. 6 kWp ist die Einspeiseverlust-Versicherung in den meisten Fällen sinnvoll. Bei kleineren Anlagen ist der potenzielle Ausfall überschaubar; bei größeren Anlagen summiert sich der Einnahmeverlust schnell.

Beispielrechnung für eine 10-kWp-Anlage:

  • Jährlicher Ertrag: ca. 9.000 bis 10.000 kWh (Brandenburg, optimale Ausrichtung)
  • EEG-Vergütung: ca. 8,2 Cent pro kWh (Richtwert 2024 für Volleinspeiser)
  • Jahresertrag: rund 820 Euro
  • Ausfall über 3 Monate: ca. 200 bis 250 Euro Einnahmeverlust
  • Zusätzlich: Eigenverbrauchsausfall (kein selbsterzeugter Strom), weitere 1.000 bis 1.300 Euro entgangene Ersparnis bei aktuellem Strompreis
  • Gesamter Verlust bei 3 Monaten Ausfall: ca. 1.200 bis 1.550 Euro

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Was bei der Wahl der richtigen PV-Police zählt

Nicht jede PV-Versicherung ist gleich. Bei der Auswahl des passenden Tarifs kommt es auf mehrere Faktoren an, hier eine Checkliste für Hausbesitzer in Brandenburg:

  • All-Risk-Deckung: Ist der Schutz nach dem Ausschlussprinzip organisiert (alles versichert, was nicht explizit ausgeschlossen ist)?
  • Einspeiseverlust eingeschlossen: Wird der entgangene EEG-Erlös für die Dauer des Ausfalls erstattet?
  • Selbstbehalt: Der Eigenanteil je Schadenfall sollte möglichst unter 300 Euro liegen
  • Montage- und Demontagekosten: Sind die Kosten für Ab- und Wiederaufbau der Module auf dem Dach mitversichert?
  • Diebstahlschutz: Sind entwendete Module und Wechselrichter ausdrücklich eingeschlossen?
  • Nachrüstung und Erweiterung: Können zusätzliche Module oder ein Speicher nachträglich in den Vertrag aufgenommen werden?
  • Überspannungsschutz ohne separate Klausel: Sind Schäden durch Blitzschlag und Induktion ohne Zusatzbaustein abgedeckt?

Als Versicherungsmakler vergleiche ich für meine Kunden anbieterübergreifend, das bedeutet: Ich bin keinem einzigen Versicherer verpflichtet, sondern ausschließlich dem Interesse meiner Kunden. Wer über einen Ausschließlichkeitsvertreter eines einzigen Anbieters abschließt, bekommt immer nur das, was dieser eine Anbieter im Sortiment hat. Ich prüfe den Markt produktneutral und zeige Ihnen, welche Tarife für Ihre Anlage und Ihr Budget wirklich passen.

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Sven Feder

Versicherungsmakler · VMX Versicherungsmakler

§34d GewO VEMA-Mitglied 25 Jahre Erfahrung

Als Makler im Landkreis Oberhavel erlebe ich immer wieder, dass Hauseigentümer erst nach einem Schadensfall feststellen, dass ihre PV-Anlage nicht oder unzureichend versichert war. Eine kurze Prüfung kann hier Tausende Euro Unterschied machen.

Häufige Fragen zur PV-Versicherung

Das kommt auf Ihren bestehenden Wohngebäudevertrag an. In vielen älteren und auch neueren Policen ist eine PV-Anlage nicht automatisch eingeschlossen, sie muss ausdrücklich als mitversichertes Zubehör vereinbart werden. Ist sie dort nicht oder nur eingeschränkt enthalten, empfiehlt sich eine separate PV-Versicherung. Der erste Schritt ist immer die Prüfung des aktuellen Vertrags.

Für eine typische 10-kWp-Anlage liegt die Jahresprämie je nach Anbieter und Leistungsumfang zwischen ca. 80 und 150 Euro, also 7 bis 13 Euro pro Monat. Kleinere Anlagen sind entsprechend günstiger. Im Vergleich zum möglichen Schadensausmaß von mehreren Tausend Euro ist das eine verhältnismäßig geringe Absicherungskosten.

Blitzschlag als direkter Einschlag in das Gebäude ist in der Wohngebäudeversicherung meist abgedeckt. Anders sieht es bei Überspannungsschäden aus: Wenn der Blitz in der Nähe einschlägt und eine Spannungsspitze in der Elektrik den Wechselrichter oder die Modulelektronik zerstört, ist das häufig ausgeschlossen. Eine PV-Spezialversicherung schließt Blitzschlag inklusive Überspannungsschäden standardmäßig ein, das sollten Sie beim Abschluss ausdrücklich prüfen.

Diebstahl von Solarmodulen ist in Brandenburg ein reales und wachsendes Problem, besonders auf weniger einsehbaren Dächern in ländlichen Gebieten. Ohne expliziten Diebstahlschutz in Ihrer Police tragen Sie den Schaden vollständig selbst. Eine dedizierte PV-Versicherung schließt Diebstahl und Vandalismus in aller Regel standardmäßig ein, das ist einer der wichtigsten Unterschiede zur Wohngebäudeversicherung.

Das hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Bei kleinen Steckersolargeräten (sog. Balkonkraftwerke) kann unter Umständen die Hausratversicherung greifen, wenn das Gerät als bewegliche Sache des Haushalts gilt. Es gibt jedoch keine einheitliche Regelung: Manche Hausrattarife schließen es explizit ein, andere nicht. Am sichersten ist es, das beim Versicherer oder Makler explizit klären zu lassen, bevor man sich auf einen pauschalen Schutz verlässt.

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